Vermietbedingungen

Checkin/Ankunft: ab 16:00 Uhr

Checkout/Abreise: bis 10:00 Uhr

Vor Anreise wird durch den Mieter eine Kaution in Höhe von EUR 300,- hinterlegt. Spätestens 3 Tage nach Abreise wird diese zurückbezahlt, sofern die Ferienwohnung keine Beschädigungen aufweist. Dies wird bei einer persönlichen Abnahme gemeinsam kontrolliert.

Sorgfaltspflichten
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Eventuelle Beanstandungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Während der Mietzeit
eintretende Schäden haben die Mieter unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht Ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

Hausordnung / An- Abreisezeiten
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus. Die Anreise kann generell ab 16.00 Uhr erfolgen. Am Abreisetag ist die Wohnung bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen.

Rücktritt
Der Mieter ist berechtigt vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter Entschädigung geltend gemacht und zwar wie folgt
Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
Rücktritt bis 44 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
Rücktritt bis 32 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
Rücktritt bis 21 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
Rücktritt bis 11 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises

Der Mieter hat das Recht einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben. Der Vermieter behält sich vor im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Er ist dann berechtigt eine Entschädigung geltend zu machen und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 3 dieses Vertrages.

Kurtaxe 

entsprechend der zum Zeitpunkt des Aufenthaltes gültigen Bestimmungen der Gemeinde Budoni. Die Kurtaxe wird bei CheckIn bar bezahlt oder vorab überwiesen.

Pro Erwachsenen und Kind ab 12 Jahren: EUR 1,50 pro Nacht (Stand November 2024)

Schlüssel
Die Mieter erhalten bei Mietbeginn vom Vermieter 2 Schlüssel ausgehändigt.

Haftung
Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorherschaubaren Schadens.

Poolnutzung
Die Benutzung des Pools und gesamten Poolbereichs erfolgt auf eigene Verantwortung. Es ist kein Bademeister vor Ort. Der Mieter verpflichtet sich, jegliche Vorsorge zum Gebrauch des Pools / Poolbereichs für ihn, seine Familie und die weiteren Gäste zu treffen, besonders auch für Kinder. Kinder dürfen sich im Poolbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten. Der Vermieter wird von jeglicher Haftung diesbezüglich befreit.
Die Benutzung von Glasgegenständen (Gläser, Flaschen, Teller, Tassen etc.) oder Gegenständen aus Keramik ist aus Gründen der Unfallverhütung nicht gestattet. Sofern sich wegen Glasscherben im Pool eine zusätzliche Poolreinigung notwendig macht, wird diese aus dem Betrag der hinterlegten Kaution bezahlt.
Der Mieter verpflichtet sich, die Gesamtverantwortung für sich, seine Familie und Gäste zu übernehmen, andernfalls ist es ihm untersagt, den Pool und Poolbereich zu nutzen.

Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich im Vertrag eine Lücke befinden , so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.

Rechtswahl
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist Berlin.

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